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Endbenutzerlizenzvertrag
Kostenlose Software für macOS

Dieser Nutzungsvertrag für Datenverarbeitungsprogramme des Unternehmens „Marcel Bresink Software-Systeme“, im Folgenden „MBS“ genannt, wird zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und MBS geschlossen.

1. Vertragsgegenstand

MBS gewährt dem Endbenutzer, der diese Nutzungsbedingungen anerkennt, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht zur zeitlich unbestimmten Nutzung des beiliegenden Datenverarbeitungsproduktes auf einer Datenverarbeitungsanlage („Maschine“).

Das Produkt enthält maschinenlesbare Datenverarbeitungsprogramme und zugehörige Programmbeschreibungen. Beide Teile sind Gegenstand dieses Vertrages und werden im Folgenden als „Software“ bezeichnet.

2. Schutzrechte

Die Software bleibt Eigentum von MBS und ist durch nationale und internationale Urheberrechtsgesetze sowie durch Bestimmungen über geistiges Eigentum geschützt. Aus diesem Grund ist die Software wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln, insbesondere ist das Herstellen von abgeleiteten Werken dieser Software nicht gestattet. Sie dürfen Kopien dieser Software zu Ihrem alleinigen, persönlichen Gebrauch anfertigen, jedoch nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung weitervertreiben.

3. Weitere Einschränkungen

(a) Sie dürfen die Software nicht verändern, ihre Funktionen rückentwickeln oder den maschinenlesbaren Code zurück in natürliche oder künstliche Sprachen transformieren. Sofern die Gesetzgebung in Ihrem Land eine Einschränkung dieser Nutzungsarten nicht zulässt, wird die entsprechende Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet. Eine weiter gehende Nutzung ist jedoch unzulässig.

(b) Sie dürfen nicht vorgeben, die Software sei Ihr Eigentum und Sie dürfen den Namen Marcel Bresink Software-Systeme nicht verwenden, Produkte zu empfehlen oder zu vermarkten, die im Zusammenhang mit dieser Software stehen, es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung liegt vor.

(c) Sie dürfen Kopien dieser Software weder ganz noch in Auszügen an Dritte vertreiben. Ebenso ist das Vermieten, Leihen oder Leasen der Software an Dritte sowie die Übertragung des Nutzungsrechtes im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses untersagt.

4. Gewährleistung und Haftungsausschluss

(a) Der Umfang der zur Nutzung überlassenen Software ergibt sich aus der in ihr enthaltenen Leistungsbeschreibung. MBS und der Endbenutzer kommen darin überein, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Mängel in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Gegenstand der Gewährleistung ist ein Programm, das im Sinne der Leistungsbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

(b) Es gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung der Software. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich nach Wahl von MBS durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Bleiben Mängelbeseitigung und / oder Ersatzlieferung erfolglos, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Nutzungsgebühr oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(c) Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht durch MBS sowie dessen Beauftragten besteht nur, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weiter gehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Die Haftung durch MBS ist auf die Vermögensnachteile begrenzt, die bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen. In keinem Fall wird für den Verlust von Daten gehaftet, es sei denn, der Verlust hätte durch regelmäßige — für den kaufmännischen Geschäftsverkehr gesetzlich vorgeschrieben tägliche — Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht verhindert werden können. Ebenso wird in keinem Fall für Schäden gehaftet, die durch sonstige Mängel der Software entstanden sind und die durch regelmäßige zeitnahe Überprüfung der bearbeiteten Vorgänge und Daten hätte vermieden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie — mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und Produkthaftungsgesetz — spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung.

5. Ihre Pflichten gegenüber MBS

Sie verpflichten sich, die Schutzrechte der Software zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um missbräuchliche Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte zu unterbinden. Wird Ihnen das Nutzungsrecht der Software durch Dritte untersagt, haben Sie MBS Gelegenheit zu geben, Ihnen das Recht zu verschaffen, die Software weiter zu nutzen oder die Software so zu ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzt und dadurch der Untersagungsgrund entfällt.

6. Datenschutz

Die Software hält die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ein.

7. Vertragsverletzung

Liegt eine im Sinne dieser Nutzungsvereinbarungen ordnungswidrige oder strafbare Handlung auf Ihrer Seite oder eines missbräuchlichen Systembenutzers im Zusammenhang der Nutzung der Software vor, so erlischt das Nutzungsrecht. Bei Vertragsverletzung kann MBS verlangen, dass Sie die Software, einschließlich eventueller persönlicher Kopien vernichten, sowie eine schriftliche Erklärung von Ihnen fordern, dass die Vernichtung ordnungsgemäß vorgenommen worden ist.

8. Übertragung und Kündigung

Sie können Ihre Nutzungsbefugnis im Umfang und mit den Beschränkungen der Nutzungsbedingungen insgesamt auf einen Dritten übertragen. Der Dritte ist auf diese Bedingungen ausdrücklich hinzuweisen. Die Übertragung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses ist nicht zulässig. Mit dem Zeitpunkt der Übertragung verfallen sämtliche Nutzungsrechte des Veräußerers, insbesondere auch an den Kopien. Soweit diese dem Dritten nicht übergeben werden, sind sie zu vernichten.

Sie können diese Vereinbarung jederzeit kündigen, wobei sämtliche Nutzungsrechte verfallen. Hierbei sind die Software und alle hergestellten Kopien zu vernichten.

9. Verschiedenes

Für die Vereinbarung dieses Vertrags findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Wiener Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL) wird ausgeschlossen. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist sodann durch eine gültige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Dieser Vertrag enthält die gesamten Bestimmungen zwischen den Parteien über die Nutzung der Software und tritt an Stelle eventueller früherer mündlicher oder schriftlicher Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Urheberrechtshinweis

Copyright © 1986-2018 Marcel Bresink Software-Systeme, Ringstr. 21, 56630 Kretz, Germany.

Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt werden, bleiben vorbehalten.

2018-03-20